Gesetzlich umlegbare Betriebskosten sind für Sie ein durchlaufender Posten. Die Abrechnung über geleistete Vorauszahlungen der Mieter mit den von Ihnen vorgelegten Zahlungen muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eindeutig nachvollziehbar gestaltet sein. Nur so haben sie die Gewähr, dass sie etwaige Nachzahlungen auch erhalten.
Wir erstellen ihre Betriebskostenabrechnung mit einem Programm von Haufe-Lexware Real Estate AG – Innovative Software für die Immobilien- und Wohnungswirtschaften, welches ständig aktualisiert wird. Die erstellten Abrechnungen sind geprüft, hundertprozentig richtig und vom Mieterverein akzeptiert.
Wir benötigen für die erstmalige Abrechnung die Mietverträge, die Rechnungen der umlagefähigen Betriebskosten, Informationen über Leerstände. Personenzahl und Mieterwechsel, Angaben über Wohn- bzw. Nutzflächen der Hauses und die im Abrechnungszeitraum gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen.