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Firma PRENTHA GmbH erfüllt gesetzliche Neuregelung für das Berufsfeld der Hausverwalter

Am 01.08.2018 trat ein Gesetz in Kraft, dass das Berufsfeld der Immobilien- bzw. Hausverwalter neu definiert. Mit Wirkung ab dem 01.03.2019 muss jeder Verwalter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zur Ausübung der Verwaltertätigkeit nachweisen!

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Die neue Gewerbeordnung verändert die Immobilienverwaltung in Deutschland. War bislang nur eine „einfache“ Gewerbeanmeldung erforderlich, wird die Ausübung der Verwaltertätigkeit nun zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, deren Nachweis eine kompetente ordnungsgemäße Verwaltung jetzt erbringen muss. Hierzu muss der Verwalter einen Antrag auf Erlaubnis bei der zuständigen Stadt einreichen mit: 

  • Angaben zum Gründungsdatum, personenbezogenen Daten des Inhabers
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug für die GmbH und den Geschäftsführer
  • Bescheinigung in Steuersachen für die GmbH und den Geschäftsführer
  • Auszug aus dem Insolvenzregister
  • mögliche Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Ein wichtiger Punkt ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, der bestimmte Kriterien zugrunde liegen. Mit der Antragstellung muss eine Deckungssumme von 500.000,00 € je Schadensfall und eine Deckungssumme von 1.000.000,00 € je Versicherungsjahr nachgewiesen werden können.

Des Weiteren besteht die Pflicht zur Weiterbildung für mindestens 20 Zeitstunden innerhalb von 3 Jahren. Diese dienen dem Zweck, die Verwaltungsinhalte möglichst aktuell, zeitnah und präsent zu gestalten und zu präsentieren, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung mit vielseitigen Kenntnissen und Fähigkeiten möglich ist.

Inhalt dieser Weiterbildungen sind daher sowohl Grundlagen der Immobilienwirtschaft und Verwaltung von Wohnungseigentumseinheiten und Hausverwaltungs-Objekten, als auch rechtliche, technische und kaufmännische Grundlagen sowie Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz.

Auch Immobilienverwalter, die „nebenberuflich" agieren, unterliegen den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl für die Gewerbeerlaubnis an sich, sowie dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung als auch der Teilnahme Fortbildungen, die in einem bestimmten Turnus eingehalten werden müssen. Durch die Vereinheitlichung sollten die „Billig Angebote" unter den Anbietern wegfallen. Verstöße gegen ein Nicht-Vorhandensein der Gewerbeordnung nach § 34c werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet.

Diese erforderliche Zulassung liegt für die Firma PRENTHA GmbH selbstverständlich vor und als Mitglied des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) haben wir die freiwillige Teilnahmeverpflichtung einer 3fachen Weiterbildungspflicht erklärt.

Geschrieben am Sonntag, dem 13. Oktober 2019

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