Neue Geschäftsführerin Nathalie Fiebelkorn
1. Juli 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Nathalie Fiebelkorn zum 01. Juli 2025 als zweite Geschäftsführerin in die Prentha GmbH eingetreten ist. Frau Fiebelkorn bringt langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekten mit. Mit ihrer Fachkompetenz und ihrem strategischen Weitblick, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, wird sie die Weiterentwicklung unseres Unternehmens maßgeblich mitgestalten. Damit einhergehend verfügt die Prentha auch über entsprechende Kapazitäten für die Übernahme neuer Objekte. Sprechen Sie uns dazu einfach an. Nicht zuletzt der Umzug in größere Büroräume Anfang 2025 – von der 1. auf die 2. Etage im gleichen Bürogebäude - trägt der Entwicklung und der Kapazitätserweiterung im Unternehmen Rechnung. Neben den klassischen Verwaltungsaufgaben für den Miet- und WEG-Bestand bleibt ein weiteres Standbein der Prentha GmbH die Projektentwicklung und Betreuung von Bau- oder Modernisierungsobjekten. Auch diesbezüglich stehen wir gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung. Für Sie als unsere Kundinnen und Kunden ändert sich ansonsten nichts an der gewohnten Zusammenarbeit mit Ihrer bisherigen Objektbetreuerin. Wir sind überzeugt, dass Frau Fiebelkorn eine wertvolle Verstärkung für die Zukunft der Prentha darstellt, und freuen uns auf die Fortsetzung unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Erweiterung unseres Teams und Einführung neuer Systeme
1. April 2025 Um den steigenden Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, haben wir unsere Kapazitäten erweitert und begrüßen herzlich einen neuen Werkstudenten der Universität zu Köln. Er studiert Wirtschaftsinformatik im 4. Fachsemester und wird sich um IT-technische Angelegenheiten sowie um die Prozessoptimierung und Digitalisierung in unserer Firma kümmern. Zusätzlich haben wir zwei neue Systeme eingeführt, um unsere Arbeitsabläufe weiter zu verbessern: Impower ERP-System: Dieses umfassende ERP-System hilft uns, unsere Prozesse zu optimieren und alles strukturiert und zentral zu managen. Dadurch können wir effizienter arbeiten und unseren Kunden einen noch besseren Service bieten. MS 365 Umgebung mit SharePoint: Wir haben unsere gesamte Infrastruktur auf eine moderne MS 365 Umgebung umgestellt, inklusive SharePoint und Intranet. Dies ermöglicht uns, auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und unseren Kunden das Leben zu erleichtern, indem wir schnell und effizient reagieren können. Wir sind überzeugt, dass diese Erweiterungen und Verbesserungen uns dabei helfen werden, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten und weiterhin erfolgreich zu wachsen.
Fortbildungszertifikat 2024 vom VDIV: Stärkung unserer Position als regionale Hausverwaltung
12. Januar 2025 Unsere Hausverwaltung hat das Fortbildungszertifikat 2024 vom Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. erhalten. Diese Auszeichnung bestätigt unser Engagement und kontinuierliches Streben nach höchster Qualität und Professionalität in der Immobilienverwaltung. Bereits über zwei Jahrzehnte lang sind wir ein verlässlicher Partner in der Region und setzen uns unermüdlich dafür ein, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Die regelmäßige Weiterbildung unseres Teams stellt sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Branche bleiben und innovative Lösungen für unsere Kunden bereitstellen können. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Immobilienverwaltung in der Region. Unser Ziel ist es, weiterhin als vertrauenswürdiger und kompetenter Partner für unsere Kunden da zu sein.
Finanzspritze für Fassaden-Frischekur in Leverkusen-Wiesdorf im Winter 2024
20. Dezember 2024 Unsere Hausverwaltung hat im Winter 2024 eine innovative Fassadenrenovierung durchgeführt. Dank einer Finanzspritze von 10.000 € von der Stadt Leverkusen konnte dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden. Gemacht wurde: Umfassende Sanierung der äußeren Gebäudehülle des denkmalgeschützten Hauses Montanusstr. 6 in Leverkusen-Wiesdorf. Energetische Modernisierung der Fenster und Erneuerung des Daches mit entsprechender Dachdämmung. Sanierung der Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes, inklusive farblicher Gestaltung, in Abstimmung mit dem Denkmalamt der Stadt Leverkusen. Teilnahme am Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Leverkusen, wodurch die Kosten der Fassadengestaltung durch einen Förderbetrag reduziert werden konnten. Die Rheinische Post berichtete über diesen Erfolg und hob hervor, wie wichtig solche Maßnahmen für die Verschönerung und den Erhalt unserer Gebäude sind. Die Zusammenarbeit mit Stadtteilmanagement und Stadtverwaltung verlief reibungslos, und die Eigentümer sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Wir danken der Stadt Leverkusen für die finanzielle Unterstützung und freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam an solchen Projekten zu arbeiten.
Wir sind erneut ausgezeichnet: Fortbildungszertifikat 2023 vom Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V.
8. Januar 2024 Auch in diesem Jahr haben wir das Fortbildungszertifikat 2023 vom VDIV Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. erhalten. Diese Auszeichnung als "exzellent" bestätigt unser kontinuierliches Engagement für Qualität und Professionalität in der Immobilienverwaltung. Seit über 20 Jahren sind wir stolzes Mitglied des Verbandes und setzen uns unermüdlich dafür ein, unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Diese Anerkennung motiviert uns, weiterhin höchste Standards zu erfüllen und stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Branche zu bleiben. Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen und freuen uns darauf, auch in Zukunft mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung für Sie da zu sein.
Optimierter Service - der neue „digitale“ Weg zu unserem Online-Kundenportal
12. Februar 2023 Die PRENTHA GmbH bietet ihren Eigentümern und Mietern ab sofort ein kostenloses digitales Kundenportal. Die Software für die Online-Kommunikation zwischen Verwaltung und Eigentümer oder Mieter wird über die führende Cloud-Plattform "casavi" bereitgestellt – mit einem umfassenden Nutzen für beide Seiten. Kommunikation ist einer der wichtigsten Faktoren im Aufgabenbereich einer Immobilienverwaltung. Wir bieten Ihnen deshalb ein kostenloses und sicheres Online-Kundenportal speziell für Ihre Liegenschaft an. Das Wichtigste auf einen Blick – Ihr Nutzen Sie senden uns online Ihre Anfragen, Schadenmeldungen oder auch ihr Feedback und können jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. Verpassen Sie keine wichtigen Termine (z.B. Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten) oder aktuelle Informationen zu Ihrer Wohnanlage. Sehen Sie jederzeit wichtige Dokumente zu Ihrer Wohnung bzw. Liegenschaft ein (z.B. Teilungserklärung, Energieausweis, Abrechnung, Wirtschaftsplan). Unterstützen Sie die Umwelt und reduzieren Sie das Papieraufkommen. Wir freuen uns, mit unseren Kunden diesen neuen digitalen Weg zu gehen.
Immo Scout 24 - PRENTHA wurde als Premium Partner 2021 ausgezeichnet
28. Februar 2022 Als PremiumPartner zeichnet Immo Scout 24 jedes Jahr Branchenexperten aus, die sich durch langjährige Erfahrungen, überdurchschnittliche Bewertungen und ein besonderes Engagement für Kunden mehr Wettbewerb abheben. Sie als unsere Kunden haben uns ausdrücklich empfohlen und besser bewertet als viele unserer Mitbewerber. Damit gehört die PRENTHA GmbH zu den Besten in der Branche der Immobilienverwaltungen. Wir danken unseren Kunden für das Vertrauen und die positiven Beurteilungen. Die Auszeichnung ist uns Ansporn, unsere tägliche Arbeit weiterhin mit viel Engagement zu betreiben und unserem Qualitätsstandard treu zu bleiben.
Die Wohngebäudeversicherung haftet nicht für Schäden verursacht durch undichte Silikonfugen
31. Dezember 2021 Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden aufkommen, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Ein Miteigentümer eines Wohngebäudes hat gemeinsam mit weiteren Miteigentümer:innen eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Darin heißt es unter anderem: “Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, … ausgetreten sein. …" Es trat der Fall ein, dass in einer Wohnung des Hauses infolge einer undichten Silikonfuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand ein Nässeschaden in Höhe von fast 18.000 Euro entstand. Zum Glück haben wir eine Gebäudeversicherung wird sich der Geschädigte vermutlich gedacht haben. Doch die Versicherung wollte nicht zahlen, da derartige Schäden nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes seien. Unterschiedliche Beurteilung des SachverhaltsDer betroffene Miteigentümer zog vor Gericht und war zunächst auch erfolgreich. Denn die Richter:innen des Oberlandesgericht Bamberg vertraten die Auffassung, dass die von der Versicherung verwendete Formulierung „sonstige Einrichtung“ erkennbar abstrakt und weit gefasst sei. Darin eingeschlossen seien alle Gegenstände, die mit dem Rohrsystem fest verbunden seien, solange sie dem Führen von Wasser dienten. Dazu gehöre dann wohl auch eine Duschwanne. Dabei sei es unerheblich, ob sie den Ein- oder Ausstieg ermögliche oder es sich – wie im konkreten Fall – um die Fuge einer Duschwanne handele, die den Anschluss zum Gebäude herstelle. BGH-Urteil stellt klar: Versicherung deckt nicht alle Wasserschäden abDas sich in Revision mit dem Fall befassende Karlsruher Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Vielmehr vertraten die höchsten Richter:innen die Ansicht, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer beim genauen Lesen der Versicherungsbedingungen keinen Anhaltspunkt für seinen Anspruch auf Schadensausgleich finden werde. Eine Fuge sei nämlich nicht mit dem Rohrsystem verbunden. Daher sei in einem solchen Fall das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen ausgetreten. Weiterhin verdeutliche das Wort „sonstige“ vor dem Begriff „Einrichtungen“, dass diese Einrichtungen eine mit den Rohren und Schläuchen vergleichbare Qualität haben, also folglich ebenfalls abgrenzbare Einzelgegenstände sein müssten. UNSER TIPP: Überprüfen Sie spätestens alle zwei bis drei Jahre die Silikonfugen in Ihren sanitären Einrichtungen und lassen Sie sie von einem Fachmann erneuern, um möglichen Wasserschäden vorzubeugen. Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Der Immobilienverband VDIV berichtet: Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
16. Dezember 2021 Für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor trat im Dezember 2018 die europäische Energieeffizienz-Richtlinie europaweit in Kraft. Seitdem steht die Übernahme in deutsches Recht aus. Am 5. November 2021 haben die Vertreter der Länder in einer Bundesratssitzung der „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ zugestimmt. Die Zustimmung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Was die neue HKVO bedeutet:Bei Neuinstallationen muss dann fortan fernauslesbare Technik verbaut werden. Bis Ende 2026 muss auch alle bestehende Messtechnik umgerüstet sein. Mieter in Wohnungen, die mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sind, müssen künftig monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Es gilt also eine Informationspflicht für Gebäudeeigentümer. Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) soll gewährleistet werden, dass Mieter Einsicht in ihre aktuellen Verbrauchswerte haben und bei hohen Verbräuchen ihr Nutzungsverhalten anpassen können. Dadurch soll ein sparsamer Umgang unterstützt werden. Ziel ist es, Ressourcen zu sparen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Die fernablesbaren Verbrauchsmessgeräte müssen laut neuer Verordnung Datenschutz und -sicherheit gewährleisten. Dafür müssen sie den Anforderungen und technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gerecht werden und diese einhalten. Die gilt auch bei Kommunikation mit Smart-Meter-Gateways (SMGW). Weil das SMGW die Messdaten von Zählern empfängt, speichert, aufbereitet und sendet, müssen entsprechende Sicherheitsmodule verbaut sein. Wegen der Wettbewerbsfähigkeit ist ein weiterer Anspruch an die fernauslesbare Technik, dass die neuen Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel, also kompatibel, sein müssen. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Neben den technischen Anforderungen muss auch die Abrechnung verändert werden. Die Heizkostenabrechnung muss neue Pflichtangaben aufnehmen, dazu gehört ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch. Evaluierung nach drei JahrenMit der Bedingung, dass die Verordnung nach drei Jahren evaluiert wird, zielt der Bundesrat darauf ab, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob Mieter finanziell zusätzlich belastet werden. Der Bundesrat übermittelt in einer begleitenden Entschließung, dass die Umrüstung zu fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten seitens der Mieter führen soll. Nach der Evaluation sollte geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist. Die Entschließung wurde der Bundesregierung übermittelt. Für den Zeitrahmen, wann sich die Regierung damit beschäftigt, gibt es keine festen Fristen. Der VDIV Deutschland geht davon aus, dass mit keiner weiteren Verzögerung des Inkrafttretens zu rechnen ist und somit ab 2022 die neue HKVO gilt.
Deutscher Verwaltertag 2021 in Berlin
24. Oktober 2021 Nach der Corona-Pause in 2020 fand in 2021 wieder der "Verwaltertag" des (Bundes-)Verbandes Deutscher Immobilienverwalter 2021 an dem die Geschäftsführung der PRENTHA GmbH teilnahm. Schwerpunkt des Vortragsprogramms war alle Themen rund um das neue "Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz" kurz WEMoG.
Neues WEG-Gesetz ab 01.12.2020
29. Dezember 2020 Mit dem „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz–WOMeG)“, das am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, kommen auf Verwalter und Eigentümer neue Änderungen und Herausforderungen zu.
Die Mitarbeiter der Miet- und WEG-Verwaltung der Firma Prentha GmbH haben am 15.02.2020 an der Fortbildung des Verbandes der Immobilienverwalter NRW teilgenommen
15. Februar 2020 Auf dem 21. Kölner Verwalterforum des Verbandes der Nordrhein-Westfälischen Immobilienverwalter am 15.02.2020 in Köln gab es wieder viel Neues für das Team der Prentha GbmH. Angefangen vom Zensus 2021 über Mietpreisbremse, aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnungseingentumsrecht bis hin zur Frage der ausschließlich digitalen Verwahrung von Dokumenten. Das Veranstaltungsprogramm in der Übersicht.
Firma PRENTHA GmbH erfüllt gesetzliche Neuregelung für das Berufsfeld der Hausverwalter
13. Oktober 2019 Am 01.08.2018 trat ein Gesetz in Kraft, dass das Berufsfeld der Immobilien- bzw. Hausverwalter neu definiert. Mit Wirkung ab dem 01.03.2019 muss jeder Verwalter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zur Ausübung der Verwaltertätigkeit nachweisen! Lesen Sie mehr… Die neue Gewerbeordnung verändert die Immobilienverwaltung in Deutschland. War bislang nur eine „einfache“ Gewerbeanmeldung erforderlich, wird die Ausübung der Verwaltertätigkeit nun zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, deren Nachweis eine kompetente ordnungsgemäße Verwaltung jetzt erbringen muss. Hierzu muss der Verwalter einen Antrag auf Erlaubnis bei der zuständigen Stadt einreichen mit: Angaben zum Gründungsdatum, personenbezogenen Daten des Inhabers Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug für die GmbH und den Geschäftsführer Bescheinigung in Steuersachen für die GmbH und den Geschäftsführer Auszug aus dem Insolvenzregister mögliche Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Ein wichtiger Punkt ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, der bestimmte Kriterien zugrunde liegen. Mit der Antragstellung muss eine Deckungssumme von 500.000,00 € je Schadensfall und eine Deckungssumme von 1.000.000,00 € je Versicherungsjahr nachgewiesen werden können. Des Weiteren besteht die Pflicht zur Weiterbildung für mindestens 20 Zeitstunden innerhalb von 3 Jahren. Diese dienen dem Zweck, die Verwaltungsinhalte möglichst aktuell, zeitnah und präsent zu gestalten und zu präsentieren, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung mit vielseitigen Kenntnissen und Fähigkeiten möglich ist. Inhalt dieser Weiterbildungen sind daher sowohl Grundlagen der Immobilienwirtschaft und Verwaltung von Wohnungseigentumseinheiten und Hausverwaltungs-Objekten, als auch rechtliche, technische und kaufmännische Grundlagen sowie Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Auch Immobilienverwalter, die „nebenberuflich" agieren, unterliegen den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl für die Gewerbeerlaubnis an sich, sowie dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung als auch der Teilnahme Fortbildungen, die in einem bestimmten Turnus eingehalten werden müssen. Durch die Vereinheitlichung sollten die „Billig Angebote" unter den Anbietern wegfallen. Verstöße gegen ein Nicht-Vorhandensein der Gewerbeordnung nach § 34c werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet. Diese erforderliche Zulassung liegt für die Firma PRENTHA GmbH selbstverständlich vor und als Mitglied des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) haben wir die freiwillige Teilnahmeverpflichtung einer 3fachen Weiterbildungspflicht erklärt.