Jun '26 Aus unserem Blog / Sanierung & Energie 10 Min Lesezeit

WEG-Sanierung: KfW & BAFA Förderprogramme 2026 für Eigentümergemeinschaften

PT Prentha Team ·
Saniertes Mehrfamilienhaus in Köln mit Fassadendämmung und Photovoltaik — KfW-Förderung für WEG 2026
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Die Energiekosten bleiben hoch, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt wachsende Anforderungen, und die Förderprogramme für 2026 sind so attraktiv wie selten zuvor. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in Köln ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, anstehende energetische Sanierungsvorhaben anzugehen — vorausgesetzt, der Prozess wird richtig aufgesetzt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Förderprogramme 2026, wie WEGs Anträge stellen, welche Beschlüsse nötig sind und welche Fehler den Förderanspruch gefährden.

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Warum jetzt ein guter Zeitpunkt für WEG-Sanierungen ist

Drei Entwicklungen machen 2026 zu einem strategisch günstigen Jahr für Sanierungsentscheidungen in Eigentümergemeinschaften:

Steigende Energiekosten: Gas- und Fernwärmepreise in Köln liegen dauerhaft auf einem hohen Niveau. Heizungsanlagen aus den 1980er und 1990er Jahren arbeiten mit Wirkungsgraden von 70–80 % — moderne Wärmepumpen oder Gas-Hybridanlagen erreichen effektive Jahresarbeitszahlen, die den Energieverbrauch um 40–60 % senken können.

GEG-Anforderungen und CO₂-Bepreisung: Das Gebäudeenergiegesetz 2024 hat die Pflichten bei Heizungsaustausch verschärft. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis (2026: €55/t CO₂), was fossile Heizsysteme sukzessive teurer macht — und Eigentümer von Altbauten stärker belastet.

Attraktive Förderprogramme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 weiterhin in Kraft. Für WEGs als Antragsteller gibt es sowohl direkte Zuschüsse über BAFA als auch zinsgünstige Kredite über KfW — teils kombinierbar.

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Die wichtigsten Förderprogramme 2026 im Überblick

BEG Einzelmaßnahmen — Zuschüsse über BAFA

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Einzelmaßnahmen am Gebäude direkt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderfähig für WEGs sind:

  • ·Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet-Heizung, Solarthermie-Anlage, Biomasse-Heizungen, Gas-Hybridanlage mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie)
  • ·Gebäudehülle: Fassadendämmung, Dachdämmung/-sanierung, Kellerdeckendämmung
  • ·Fenster und Außentüren: Austausch gegen Modelle mit verbessertem Wärmeschutz (U-Wert ≤ 0,95 W/m²K für Fenster)

Förderhöhe Heizung:

  • ·15 % Basisförderung (Grundsatz für alle)
  • ·+20 % Klimageschwindigkeitsbonus: für den Tausch einer funktionstüchtigen fossil betriebenen Heizung gegen eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung (sog. „Heizungs-Tauschbonus")
  • ·+5 % Einkommensbonus: für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis €40.000 (bei WEGs schwierig anwendbar, da die WEG als Ganzes Antragsteller ist — der Bonus ist primär für selbstnutzende Eigentümer konzipiert)

Maximal also 35 % Zuschuss auf die Heizungskosten bei Kombination der Boni.

Förderhöhe Gebäudehülle/Fenster: 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Nettobaukosten, begrenzt auf €30.000 Investitionskosten pro Wohneinheit (bei Nichtwohngebäuden andere Bemessungsgrundlage).

BEG Einzelmaßnahmen — Ergänzungskredit über KfW

Parallel zur BAFA-Förderung kann für dieselben Maßnahmen ein KfW-Ergänzungskredit (Produkt 358/359) beantragt werden — ein zinsgünstiger Kredit für den Teil der Investitionskosten, der nicht durch den BAFA-Zuschuss gedeckt ist. Der Zinssatz richtet sich nach der KfW-Konditionentabelle und lag zuletzt deutlich unter Marktkonditionen.

KfW 261 — Wohngebäude-Kredit (Komplettsanierung)

Wer das Gebäude als Ganzes auf ein definiertes Effizienzhaus-Niveau saniert, kann den KfW-Kredit 261 nutzen:

  • ·Kreditbetrag: bis zu €150.000 pro Wohneinheit
  • ·Tilgungszuschuss: je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 Plus)
  • ·Laufzeit: bis zu 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • ·Anforderung: Der Energieberater muss das Gesamtkonzept (iSFP oder individueller Sanierungsfahrplan) erstellen und bestätigen

Für ein typisches Kölner Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten und einem Sanierungsweg von EH 85 auf EH 55 ergibt sich ein möglicher Kreditrahmen von €1,2 Mio. mit einem Tilgungszuschuss von bis zu €240.000 — ein erheblicher Förderanteil.

KfW 270 — Erneuerbare Energien (Photovoltaik)

WEGs können für gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen (z. B. auf dem Gemeinschaftsdach) den KfW-Kredit 270 nutzen. Dieser fördert die Anlage mit günstigen Zinsen; der erzeugte Strom kann seit dem Solarpaket I 2024 erheblich einfacher an die Wohnungseigentümer verteilt werden (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung).

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Wie WEG-Förderanträge laufen

Ein zentrales Missverständnis: Nicht der einzelne Eigentümer, sondern die WEG als Ganzes ist der Antragsteller — vertreten durch die Hausverwaltung oder einen bevollmächtigten Verwalter.

Für BAFA-Anträge gilt:

  • ·Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags (also vor der Beauftragung der Handwerksfirma) gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig.
  • ·Antragstellung über das BAFA-Online-Portal (energie.bafa.de)
  • ·Ein BAFA-Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme fachlich begleiten und bestätigen

Für KfW-Kredite gilt:

  • ·Die Kreditzusage muss vor Baubeginn vorliegen — nicht nach Fertigstellung
  • ·Antrag über eine Hausbank, die den Antrag an KfW weiterleitet (Hausbankprinzip)
  • ·Auch hier: Energieberater-Bestätigung für technische Parameter erforderlich

Wichtig für die Hausverwaltung: Die Prentha GmbH übernimmt die Koordination des Antragsverfahrens — von der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen über die Kommunikation mit BAFA/KfW bis zur Abwicklung nach Fertigstellung.

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Welcher WEG-Beschluss ist nötig?

Die Sanierungsmaßnahme muss von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Das WEG-Recht unterscheidet dabei nach Art der Maßnahme:

Einfache Mehrheit (mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen nach Miteigentumsanteilen) genügt für:

  • ·Instandhaltungsmaßnahmen, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. Erneuerung des Dachs, Austausch der Heizungsanlage, Fassadensanierung)
  • ·Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder Energie einsparen, soweit sie „geordneter Wohnungseigentumsverwaltung" entsprechen

Qualifizierte Mehrheit (> 2/3 der Miteigentumsanteile und > 1/2 aller Miteigentumsanteile) nach § 20 Abs. 1 WEG ist erforderlich für:

  • ·Bauliche Veränderungen, die über Instandhaltung und Modernisierung hinausgehen und das Erscheinungsbild des Gebäudes oder die Nutzbarkeit wesentlich verändern
  • ·Beispiel: Anbau eines Aufzugsschachts, vollständige Umgestaltung der Fassade

Kosten: Maßnahmen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, werden von allen Eigentümern nach Miteigentumsanteilen getragen — auch von denen, die dagegen gestimmt haben. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit können unter bestimmten Voraussetzungen nur von den zustimmenden Eigentümern finanziert werden (§ 21 Abs. 3 WEG).

Praxistipp für Kölner WEGs: Formulieren Sie den Beschlussantrag präzise — Maßnahme, Kostenschätzung, Beauftragung des Energieberaters und Ermächtigung der Hausverwaltung zur Antragstellung bei BAFA/KfW sollten in einem Beschluss gebündelt werden.

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Der Energieberater — Pflicht, kein Kann

Für die meisten Förderprogramme der BEG ist ein BAFA-listierter Energieeffizienz-Experte (früher: Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste) zwingende Voraussetzung. Ohne dessen Bestätigung wird kein BAFA-Zuschuss ausgezahlt und keine KfW-Mittel freigegeben.

Aufgaben des Energieberaters:

  • ·Erstellung oder Prüfung des Sanierungskonzepts (ggf. individueller Sanierungsfahrplan iSFP)
  • ·Technische Bestätigung der Maßnahme vor Antragstellung (Bestätigung zum Antrag, BzA)
  • ·Technische Bestätigung nach Umsetzung (Bestätigung nach Durchführung, BnD)

Kosten: ca. €1.500–€3.000 je nach Gebäudegröße und Maßnahmenumfang — diese Beratungskosten sind selbst förderfähig (bis zu 50 % im Rahmen der BEG, über die BAFA-Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude).

Einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten finden WEGs über die bundesweite Expertenliste unter energieeffizienz-expertenliste.de.

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Typische Sanierungsmaßnahmen bei Kölner Mehrfamilienhäusern

Ein Großteil des Kölner Mietwohnungsbestands stammt aus den Baujahren 1950–1980. Diese Gebäude weisen typischerweise folgende Schwachstellen auf:

  • ·Dach: Keine oder unzureichende Dämmung (U-Wert häufig > 0,8 W/m²K statt Zielwert ≤ 0,14 W/m²K)
  • ·Fassade: Ungedämmtes Mauerwerk oder Fassade mit veralteter Dämmschicht; Wärmebrücken an Balkonen und Fensterlaibungen
  • ·Heizungsanlage: Gas-Niedertemperaturkessel aus den 1990ern oder frühe Brennwertgeräte mit Wirkungsgraden unter 85 %
  • ·Fenster: Einfach- oder frühe Zweischeiben-Verglasung mit hohem Wärmeverlust

Eine typische Sanierungsreihenfolge für maximale Effizienz und optimale Förderung: Gebäudehülle zuerst (Dach, Fassade, Fenster), dann Heizung — weil der Heizbedarf nach Dämmung sinkt und die Heizung entsprechend kleiner dimensioniert werden kann.

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Zeitstrahl: Von Beschluss bis Förderauszahlung

Ein realistischer Ablauf für eine WEG-Sanierung mit BAFA-Förderung:

1. Eigentümerversammlung (Vorabstimmung/Beirat): Beschluss zur Beauftragung eines Energieberaters — ca. 1 Monat vor ETV 2. Eigentümerversammlung (ETV): Formeller Beschluss der Sanierungsmaßnahme inkl. Kostenrahmen und Ermächtigung der Hausverwaltung — Meilenstein 1 3. Energieberater-Beauftragung: Erstellung des Sanierungskonzepts und der Bestätigung zum Antrag (BzA) — ca. 3–6 Wochen 4. Förderantrag stellen: BAFA-Antrag online vor Beauftragung der Handwerker — Meilenstein 2 (Stichtag!) 5. Handwerker beauftragen: Angebotseinholung, Vergabe nach Vorliegen des Förderbescheids oder Antragstellung — ca. 4–8 Wochen 6. Baubeginn und Durchführung: Je nach Maßnahme 4–16 Wochen 7. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Energieberater bestätigt ordnungsgemäße Umsetzung 8. Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, BnD, Kontonachweise → BAFA prüft und zahlt aus 9. Förderauszahlung: In der Regel 4–8 Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises

Gesamtzeitraum: realistisch 8–18 Monate von Beschluss bis Geldeingang — Frühzeitige Planung ist entscheidend.

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Häufige Fehler, die den Förderanspruch gefährden

  • ·Antrag nach Auftragserteilung: Der häufigste und folgenreichste Fehler. Bei BAFA ist keine Ausnahme möglich — wer vor dem Antrag beauftragt, erhält keinen Zuschuss.
  • ·Falscher Antragsteller: Einzelne Eigentümer können nicht für die gesamte WEG antragen. Antragsteller muss die WEG sein (vertreten durch die Hausverwaltung mit entsprechender Vollmacht).
  • ·Kein BAFA-Energieeffizienz-Experte eingebunden: Ohne zertifizierten Experten wird weder BzA noch BnD anerkannt — Förderung entfällt.
  • ·Nicht förderfähige Kosten einbezogen: Planungs- und Architektenkosten, Baunebenkosten und Eigenleistungen sind nur eingeschränkt förderfähig. Im Verwendungsnachweis müssen die Kosten korrekt aufgeschlüsselt werden.
  • ·Fristen beim KfW-Kredit versäumt: KfW-Kredite haben Abruffristen; nicht abgerufene Mittel verfallen oder verursachen Bereitstellungsprovisionen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann eine WEG selbst BAFA-Förderanträge stellen? Ja — die WEG ist als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer antragsberechtigt. In der Praxis stellt die Hausverwaltung den Antrag im Namen der WEG, benötigt dafür aber einen entsprechenden Beschluss und ggf. eine Vollmacht.

Müssen alle Eigentümer der Sanierung zustimmen? Nein. Für die meisten Sanierungsmaßnahmen reicht eine einfache Mehrheit der Miteigentumsanteile. Alle Eigentümer tragen die Kosten dann entsprechend ihrer Anteile — unabhängig von ihrer Abstimmung.

Kann die WEG BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren? Ja, für dieselbe Maßnahme kann der KfW-Ergänzungskredit (358/359) parallel zur BAFA-Förderung genutzt werden. Die Kombination mehrerer KfW-Programme untereinander ist dagegen eingeschränkt.

Was kostet ein Energieberater, und ist diese Kosten förderfähig? Typische Kosten: €1.500–€3.000 je nach Umfang. Die Beratungskosten sind über die BAFA-Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude mit bis zu 50 % förderfähig — als separater Antrag.

Ab wann lohnt sich eine Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Niveau gegenüber Einzelmaßnahmen? Wenn ohnehin mehrere Gewerke gleichzeitig anstehen (Heizung + Dach + Fassade), ist die Komplettsanierung via KfW 261 finanziell oft attraktiver — vor allem wegen der Tilgungszuschüsse von bis zu 45 %. Einzelmaßnahmen über BAFA sind schneller und einfacher zu beschließen.

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Fazit

WEG-Sanierungen in Köln sind 2026 so gut gefördert wie seit Jahren nicht mehr. Zwischen BAFA-Zuschüssen von bis zu 35 % auf Heizungsmaßnahmen und KfW-Krediten mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % bei Komplettsanierungen liegt erhebliches Einsparpotenzial — für die Eigentümergemeinschaft als Ganzes und für jeden einzelnen Eigentümer. Nicht geförderte Eigenanteile sollten frühzeitig in der Instandhaltungsrücklage eingeplant werden, und bei umfassenden Maßnahmen lohnt zusätzlich ein Blick auf die aktuellen Energieausweis-Pflichten.

Der entscheidende Erfolgsfaktor: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein, der Energieberater muss früh eingebunden werden, und die WEG braucht einen klaren Beschluss, der auch die Hausverwaltung zur Antragstellung ermächtigt.

Prentha GmbH koordiniert Sanierungsvorhaben von WEGs in Köln — von der Vorbereitung des Eigentümerversammlungsbeschlusses über die Beauftragung des Energieberaters bis zur vollständigen Abwicklung des Förderantrags bei BAFA und KfW.

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