Das Wichtigste in Kürze: Eine Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) arbeitet im Jahresmittel rund 25–30 Prozent effizienter als eine Luft-Wärmepumpe – und der Vorsprung wächst genau dann, wenn es darauf ankommt: bei Frost. Dafür kostet die Erdwärmebohrung je nach Gebäudegröße 15.000 bis 60.000 Euro zusätzlich. Ob sich das rechnet, hängt von drei Faktoren ab: der Höhe des Wärmebedarfs, dem Strompreis und der Frage, ob Ihr Grundstück eine Bohrung überhaupt zulässt. Für Mehrfamilienhäuser fällt die Rechnung häufiger zugunsten der Erdwärme aus als für Einfamilienhäuser – weil sich die Bohrkosten auf mehr beheizte Fläche verteilen und die Förderung mitwächst.
Warum die Wärmequelle über die Stromrechnung entscheidet
Eine Wärmepumpe erzeugt keine Wärme – sie verschiebt sie. Sie entzieht der Umgebung (Luft oder Erdreich) Wärme und hebt sie mit Strom auf das Temperaturniveau Ihrer Heizung. Wie viel Strom das kostet, hängt fast vollständig von einer Größe ab: dem Temperaturunterschied zwischen Wärmequelle und Heizung. Je kleiner die Lücke, desto weniger Strom braucht die Pumpe.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen den beiden Systemen:
Die Luft-Wärmepumpe muss ihre Wärme aus der Außenluft ziehen. An einem milden Oktobertag mit 10 °C ist das leicht. An einem Januarmorgen mit −10 °C ist die Lücke zur Heizung riesig – und der Stromverbrauch steigt genau dann am stärksten, wenn das Gebäude am meisten Wärme braucht.
Die Erdwärmepumpe holt ihre Wärme aus einer Tiefenbohrung (Erdwärmesonde). Ab etwa 15 Metern Tiefe herrschen in Deutschland ganzjährig konstante 10 bis 12 °C – völlig unabhängig vom Wetter. Die Sole, die durch die Sonde zirkuliert, kommt auch im tiefsten Winter mit 0 bis +5 °C bei der Wärmepumpe an. Das Erdreich "weiß" schlicht nicht, dass draußen Frost herrscht.
Wen die Physik dahinter interessiert – der Carnot-Wirkungsgrad, der geothermische Gradient und warum Bohrungen tief sein müssen, obwohl es unten kaum wärmer ist – dem empfehlen wir unseren vertiefenden Artikel: Die Physik der Erdwärmesonde: Warum keine Wärmepumpe die Thermodynamik überlisten kann.
Die Zahlen: Was die Systeme im Feld tatsächlich leisten
Die entscheidende Kennzahl ist die Jahresarbeitszahl (JAZ): Wie viele Kilowattstunden Wärme liefert die Anlage pro Kilowattstunde Strom – gemittelt über ein ganzes Jahr, mit allen Kaltphasen und Abtauzyklen.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat über mehrere Jahre 77 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden vermessen. Das Ergebnis:
| System | Jahresarbeitszahl (Feldmessung) | Bedeutung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Ø 3,4 | 1 kWh Strom → 3,4 kWh Wärme |
| Sole-Wasser (Erdwärme) | Ø 4,3 | 1 kWh Strom → 4,3 kWh Wärme |
Rund 26 Prozent mehr Wärme pro Kilowattstunde Strom – oder anders gerechnet: etwa 21 Prozent weniger Stromverbrauch für dieselbe Wärmemenge, im Jahresmittel. Der Blick auf einzelne Betriebspunkte zeigt, warum der Unterschied bei Kälte noch deutlicher ausfällt:
| Außentemperatur | Luft-WP (typ. COP) | Erdwärme-WP (typ. COP) | Vorteil Erdwärme |
|---|---|---|---|
| +7 °C (mild) | ~4,2 | ~4,8 | +14 % |
| 0 °C | ~3,2 | ~4,5 | +40 % |
| −10 °C | ~2,3 | ~4,0 | +74 % |
| −15 °C | ~1,8 | ~3,8 | rund doppelt so effizient |
Richtwerte bei Flächenheizung mit ca. 35 °C Vorlauf. Bei Heizkörpern mit höherem Vorlauf sinken beide Werte.
Dazu kommt ein Effekt, der in keinem Datenblatt steht: Bei feucht-kaltem Wetter zwischen −5 und +5 °C vereist der Außenwärmetauscher der Luft-Wärmepumpe. Die Anlage muss regelmäßig abtauen – sie verbraucht dann Strom, ohne zu heizen. Im rheinischen Winterklima mit vielen feucht-kalten Tagen ist genau dieser Bereich der Normalfall. Erdwärmesonden kennen keinen Abtauzyklus.
Was die Erdwärmebohrung kostet – und warum es meist mehrere Bohrungen werden
Die Effizienz der Erdwärme wird mit Kapital erkauft. Die Kostenstruktur:
- ·Bohrkosten: etwa 50 bis 100 Euro pro Meter, unter durchschnittlichen Bodenverhältnissen eher 50–70 €/m. Hartes Gestein bohrt sich langsamer und teurer.
- ·Fixkosten pro Baustelle: Anfahrt, Einrichtung, Bohrgutentsorgung – bis etwa 2.500 Euro, dazu ggf. ein geologisches Gutachten (750–1.500 Euro).
- ·Faustregel für die Dimensionierung: Pro Kilowatt Heizlast werden rund 20 Meter Sonde benötigt. Ein Mehrfamilienhaus mit 40 kW Heizlast braucht also etwa 800 Bohrmeter.
Und hier kommt eine deutsche Besonderheit ins Spiel: die 100-Meter-Grenze. Bohrungen über 100 Meter Tiefe fallen zusätzlich unter das Bundesberggesetz und müssen bei der Bergbehörde angemeldet werden. Dieser Verwaltungsaufwand ist in der Praxis so hoch, dass fast alle Anlagen stattdessen auf mehrere Bohrungen bis maximal 100 Meter ausgelegt werden. Das Beispiel-Mehrfamilienhaus mit 800 Bohrmetern erhält also acht Sonden à 100 Meter – mit mindestens 3 Metern Abstand zwischen den Bohrpunkten. Der Platzbedarf auf dem Grundstück ist damit ein echtes Prüfkriterium, gerade bei innerstädtischen Objekten mit kleinen Außenflächen.
Grob gerechnet landet die Bohrung für ein mittleres Mehrfamilienhaus damit bei 40.000 bis 80.000 Euro zusätzlich gegenüber einer Luft-Wärmepumpe. Warum der Gesetzgeber ausgerechnet bei 100 Metern die Grenze zieht – und warum Schweden und die Schweiz routinemäßig 200 bis 300 Meter tief bohren – lesen Sie im Vertiefungsartikel.
Genehmigung in NRW: Erst prüfen, dann planen
Die Erdwärmebohrung berührt das Grundwasser – und damit das Wasserrecht. Für Eigentümer und WEGs in Nordrhein-Westfalen gilt:
1. Wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt ist erforderlich. Die Bohrung muss rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt werden – mit Lageplan, Zieltiefe und Anlagenkonfiguration. 2. Wasserschutzgebiete sind das K.-o.-Kriterium: In den Schutzzonen I und II sind Erdwärmesonden grundsätzlich verboten. In Zone III entscheidet der Einzelfall. Diese Prüfung gehört an den Anfang jeder Planung – sie kann die Option beenden, bevor die Wirtschaftlichkeit überhaupt zur Frage wird. 3. Kostenloser Standortcheck: Das Land NRW bietet unter www.geothermie.nrw.de eine grundstücksgenaue Erstauskunft zu Geologie und Restriktionen. Für Kölner Objekte informiert zusätzlich die Stadt Köln über die Genehmigungspraxis. 4. Bohrunternehmen: Für die Förderung muss der Bohrbetrieb nach DVGW W 120-2 zertifiziert sein und eine verschuldensunabhängige Haftpflichtversicherung (u. a. gegen Grundwasserschäden) nachweisen.
Fällt die Bohrung aus – etwa wegen Wasserschutzgebiet oder ungünstiger Geologie – bleiben Flächenkollektoren (großer unbebauter Gartenanteil nötig) oder eben die Luft-Wärmepumpe.
Der WEG-Beschluss: einfache Mehrheit genügt – die Kostenfrage nicht unterschätzen
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Heizungstausch seit der WEG-Reform deutlich einfacher geworden – aber ein Detail entscheidet über den Frieden in der Gemeinschaft:
- ·Beschluss: Der Einbau einer Wärmepumpe ist eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG und kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Enthaltungen und abwesende Eigentümer zählen nicht mit.
- ·Kostenverteilung – hier liegt der Hebel: Bei einfacher Mehrheit tragen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten (§ 21 WEG). Alle Eigentümer zahlen anteilig nur dann, wenn entweder mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen – oder wenn sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert.
- ·Praxisfolge: Gerade die Amortisationsfrage macht die Erdwärme-Variante beschlussrechtlich interessant. Eine sauber gerechnete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Mehrkosten Bohrung vs. jährliche Stromersparnis) gehört deshalb in jede Beschlussvorlage – nicht nur als Verkaufsargument, sondern als rechtliches Fundament der Kostenverteilung.
Als Verwaltung bereiten wir solche Beschlüsse regelmäßig vor: Angebotsvergleich, Förderprüfung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Beschlussvorlage, die auch einer Anfechtung standhält.
Förderung 2026: Der Staat zahlt die Bohrung mit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft auch 2026 weiter – die KfW vergibt Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die wichtigsten Bausteine:
| Baustein | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Effizienzbonus (u. a. für Erdwärme als Quelle oder natürliches Kältemittel) | +5 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch einer alten fossilen Heizung) | +20 % |
| Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €, nur Selbstnutzer) | +30 % |
| Maximal | 70 % |
Für Mehrfamilienhäuser besonders relevant:
- ·Förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ein 12-Parteien-Haus kommt so auf 153.000 Euro förderfähige Kosten.
- ·Die Erdwärmebohrung ist ausdrücklich förderfähig – als sogenannte Umfeldmaßnahme, genau wie die Entsorgung der Altanlage oder der Tausch von Heizkörpern. Der Bohrkosten-Nachteil der Erdwärme schrumpft damit netto erheblich: Bei 30–35 % Zuschuss zahlt der Staat ein Drittel der Bohrung mit, und der Effizienzbonus gibt es bei Luft-Wärmepumpen nur mit natürlichem Kältemittel.
Hinweis zur Rechtslage: Das Gebäudeenergiegesetz wird derzeit reformiert – die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen soll zum 1. November 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden. Für Ihre Entscheidung ändert das weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen: Die Förderkulisse bleibt bestehen, und die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe hängt an Strom- und CO₂-Preisen, nicht an der Einbaupflicht. Wer heute plant, sollte allerdings die Förderbedingungen zum Antragszeitpunkt prüfen – wir behalten das für unsere Gemeinschaften im Blick.
Wann sich Erdwärme rechnet – die Faustformel
Die Mehrkosten der Bohrung amortisieren sich über die Stromersparnis. Vereinfacht:
Jährliche Ersparnis = Wärmebedarf (kWh) × (1/JAZ Luft − 1/JAZ Erdwärme) × Strompreis
Beispiel Mehrfamilienhaus, 8 Wohneinheiten, 100.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr, Wärmepumpenstrom 28 ct/kWh:
- ·Stromverbrauch Luft-WP (JAZ 3,4): ~29.400 kWh → 8.230 €/Jahr
- ·Stromverbrauch Erdwärme (JAZ 4,3): ~23.250 kWh → 6.510 €/Jahr
- ·Ersparnis: rund 1.700 Euro pro Jahr
Bei Bohrungs-Mehrkosten von netto ca. 35.000 Euro (nach Förderung) liegt die Amortisation bei etwa 20 Jahren – auf den ersten Blick lang. Aber: Erdwärmesonden halten 50 Jahre und mehr (die Wärmepumpe selbst wird nach 20 Jahren getauscht, die Bohrung bleibt), steigende Strompreise verkürzen die Rechnung, und die Sonde schützt vor genau den Spitzenlast-Stromkosten an Frosttagen, die künftige dynamische Tarife teuer machen dürften. Je größer das Gebäude und je höher der Wärmebedarf, desto schneller kippt die Rechnung Richtung Erdwärme.
Checkliste für Eigentümer und WEGs
1. Standortcheck NRW unter geothermie.nrw.de: Liegt das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet? Wie ist die Geologie? 2. Platz prüfen: Reicht die unbebaute Fläche für die nötige Anzahl Bohrpunkte (3 m Mindestabstand)? 3. Heizlast ermitteln lassen – sie bestimmt Bohrmeter und Kosten. 4. Beide Varianten anbieten lassen und die Vollkostenrechnung über 20 Jahre vergleichen, nicht nur den Anschaffungspreis. 5. Förderung vor Auftragsvergabe beantragen – und die Boni (Effizienz, Klimageschwindigkeit) mitnehmen. 6. Für WEGs: Wirtschaftlichkeitsrechnung in die Beschlussvorlage aufnehmen – sie entscheidet über die Kostenverteilung auf alle Eigentümer.
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Sie überlegen, wie Ihre Gemeinschaft oder Ihr Mehrfamilienhaus heizen soll? Wir begleiten Eigentümergemeinschaften von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Förderanträge bis zum anfechtungssicheren Beschluss. Sprechen Sie uns an – falls das für Ihr Objekt relevant ist.
Vertiefung für technisch Interessierte: Die Physik der Erdwärmesonde – Carnot, Bohrtiefe und die Ökonomie des Bohrlochs
